Der Gesetzgeber hat klare gesetzliche Regelungen für den Erwerb vorgeschrieben. Für den Jugendjagdschein muss der Bewerber bei Prüfungsbeginn mindestens 15 Jahre alt sein, für den normalen Jagdschein ist das 18. Lebensjahr vorgesehen. Der Prüfling muß ein poizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Voraussetzungen sind mindestens 60 Stunden Praxis und 60 Stunden Theorie.
Die theoretische Ausbildung:
gliedert sich in die folgenden Sachgebiete: - Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdwaffen- und Fallenkunde - Haar- und Federwild, Wildbiologie - Jagdrecht, Tierschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht - Jagdbetrieb und jagdliche Praxis, Wildbrethygiene - Jagdhunde: Haltung, Pflege und Führung - Wildhege und Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung
Die praktische Ausbildung:
Beinhaltet alle in einem Revier anfallenden Tätigkeiten wie Hegemaßnahmen (Anlage und Verbesserungen von Biotopen auch für die nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tiere), Fütterungen in der Notzeit, Bau von Reviereinrichtungen, Jagdschutz, Versorgung von erlegtem Wild und vieles mehr. Die Jägerprüfungen finden in Bayern viermal jährlich statt und zwar etwa in den Monaten Februar, Mai, September und November. Jeweils einen Monat davor endet die Anmeldefrist.
Die Prüfungen:
gliedern sich in drei Teile: 1. Schriftlicher Teil, der insgesamt 100 Multiple-Choice-Fragen aus den oben genannten 6 Fächern beinhaltet und auf einen Fragenpool von etwa 1200 Fragen zurück greift. 2. Mündlich praktischer Teil mit Fragen aus allen Fachgebieten 3. Schießprüfung, bestehend aus der Waffenhandhabung und dem Kugelschießen (mindestens 3 Treffer auf der Bockscheibe). Die übrige Schießausbildung wird im Rahmen der Ausbildung abgehalten (Schrot, laufender Keiler, Revolver und Pistole).